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AGB
Machen Sie sich schlau
Nehmen Sie sich Zeit: Die Lektüre unserer AGB dauert ein paar Minuten – informieren Sie sich in Ruhe über unsere Geschäftsbedingungen. Sollten Sie noch Fragen dazu haben: Mailen Sie an info@picturepress.de. Wir antworten schnell oder rufen Sie zurück.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Picture Press Bild- und Textagentur GmbH (PICTURE PRESS)


1. MATERIAL /VERWENDUNGSZWECK

1.1 Unter Material
••• sind jeweils Bildmaterial und Texte zu verstehen, soweit im folgenden nicht nur von Bildmaterial die Rede ist.
••• ist jeweils körperlich („analog") und digital zur Verfügung gestelltes Material zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich von analogem oder digitalem Material die Rede ist.

1.2 Unter Kunde wird jeder Geschäftspartner verstanden, der Material von PICTURE PRESS anfordert, von der PICTURE PRESS Website www.picturepress.de herunterlädt oder auf Grund einer Vereinbarung mit PICTURE PRESS nutzen darf.

1.3 Der Kunde hat bei einer Bestellung von Material Art und Umfang der geplanten Nutzung und den Verwendungszweck genau anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem PICTURE PRESS der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. „Low-Resolution-Material" aus der PICTURE PRESS-Website darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist.

1.4 Sollte der Kunde beabsichtigen, von dem angegebenen Verwendungszweck abzuweichen, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PICTURE PRESS.

1.5 Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PICTURE PRESS nicht verändert oder in irgendeiner Weise bearbeitet werden.


2. ÜBERLASSUNGSDAUER/RÜCKGABE/AUSKUNFTSPFLICHT

2.1 Das Material wird von PICTURE PRESS nur leihweise zur Verfügung gestellt und ist innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist an PICTURE PRESS zurückzugeben bzw. zu löschen. Sofern der Kunde PICTURE PRESS während der auf dem Lieferschein genannten Frist x
••• seine Absicht mitgeteilt hat, ihm zur Ansicht geliefertes Material zu verwenden oder
••• Nutzungsrechte daran erworben hat, hat er das Material innerhalb von 90 Tagen (ab Lieferscheindatum) an PICTURE PRESS zurückzugeben bzw. zu löschen, unabhängig davon, ob er es bereits genutzt hat.

2.2 Bei Überschreitung der in 2.1  genannten Rückgabefristen hat der Kunde für analoges Bildmaterial pro angefangenem Tag Blockierungsgebühren in Höhe von EURO 1,- pro Foto an PICTURE PRESS zu zahlen, die auf eine etwaige Schadensersatzforderung wegen Verlusts des Bildmaterials angerechnet werden.

2.3 Der Kunde ist verpflichtet, PICTURE PRESS Auskunft darüber zu erteilen, ob und in welchem Umfang er geliefertes Bildmaterial kopiert, gespeichert, dupliziert oder sonstige Vorlagen gefertigt hat.


3. UMFANG DER RECHTEÜBERTRAGUNG

3.1 Das gelieferte Material bleibt stets im Eigentum von PICTURE PRESS. Durch die Zahlung von Schadensersatz erwirbt der Kunde weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Material.

3.2 Das Material darf - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist - nur für eine einmalige Veröffentlichung und für die zwischen PICTURE PRESS und dem Kunden vereinbarte Nutzung und den vereinbarten Verwendungszweck genutzt werden.

3.3 Eine Vervielfältigung, elektronische oder sonstige Speicherung des Materials zu Archivzwecken des Kunden ist nicht gestattet.

3.4 Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung oder Einräumung von Rechten am Material an Dritte ist nicht gestattet.

3.5 Der Kunde hat selbst die Rechte zu erwerben, die für die Veröffentlichung von auf dem Foto abgebildeten Werken der bildenden Kunst oder Werken der Baukunst erforderlich sind.

3.6 Der Kunde hat selbst die Einwilligung der auf Fotos abgebildeten Personen zur Veröffentlichung ihres Bildes einzuholen, es sei denn, PICTURE PRESS hätte ausdrücklich schriftlich zugesichert, dass eine Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegt.


4. PFLICHTEN DES KUNDEN/FREISTELLUNG

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) und die Rechte Dritter (Persönlichkeitsrechte, Recht am Unternehmen, Urheberrecht etc.) zu beachten. Er hat unter anderem eine sinnentstellende oder vereinbarungswidrige Nutzung des Materials zu unterlassen.

4.2 Sollte der Kunde die vorstehend genannte Verpflichtung insbesondere unter Missachtung der Ziffern 1.4, 1.5, 3.2 bis 3.6 verletzen und PICTURE PRESS deswegen von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde PICTURE PRESS von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt sämtliche für PICTURE PRESS dadurch entstehende Kosten.


5. REKLAMATIONEN

Offensichtliche Mängel des gelieferten Materials sind im kaufmännischen Verkehr unverzüglich nach Empfang telefonisch oder per Fax gegenüber PICTURE PRESS geltend zu machen, von anderen Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Eingang.
Verdeckte Mängel sind im kaufmännischen Verkehr unverzüglich ab Entdeckung zu rügen, von anderen Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung.


6. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG, VERJÄHRUNG

6.1 PICTURE PRESS übernimmt - sofern nicht gemäß 3.6 zugesichert - keine Gewähr dafür, dass das Recht am eigenen Bild von abgebildeten Personen, Rechte Dritter, wie Persönlichkeitsrecht, Recht am Unternehmen etc. durch den Gebrauch des Materials nicht verletzt wird.
Sollten Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung des Materials Ansprüche gegenüber dem Kunden erheben, so hat sich der Kunde unverzüglich mit PICTURE PRESS in Verbindung zu setzen und die weiteren rechtlichen Schritte abzustimmen.

6.2 Sollten bei der Lieferung digitalen Materials Mängel in der Bildqualität auftreten, hat der Kunde Anspruch auf einen erneuten Download.
Können die Mängel dadurch nicht beseitigt werden, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall außer bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

6.3 In sonstigen Fällen haftet PICTURE PRESS bei einfacher Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In allen Haftungsfällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern kein Vorsatz vorliegt.

6.4 Die Haftungsbeschränkungen nach 6.2 und 6.3 gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6.5 Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.


7. HAFTUNG DES KUNDEN

7.1 Verlust und Beschädigung des Materials

7.1.1 Der Kunde haftet für die Unversehrtheit des gelieferten analogen Bildmaterials bis zum Eingang bei PICTURE PRESS. Dies gilt auch, wenn Bildmaterial auf Wunsch des Kunden von PICTURE PRESS an einen Dritten gesandt wird.

7.1.2 Kann ein geliefertes Original wegen Beschädigung nicht mehr genutzt werden oder ist es im Risikobereich des Kunden verloren gegangen, so hat dieser Schadensersatz in Höhe von EURO 1500,- pro verloren gegangenem oder beschädigtem Dia/Foto zu leisten.
Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass der Schaden von PICTURE PRESS geringer ist.

7.1.3 Bei Beschädigung und Verlust von sonstigen Bildvorlagen hat der Kunde PICTURE PRESS den Wiederherstellungsaufwand zu erstatten.

7.1.4 Werden Dias aus technischen Gründen entrahmt oder die Beschriftung unlesbar gemacht, hat der Kunde den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Andernfalls trägt er die Kosten für die Wiederherstellung.

7.1.5 PICTURE PRESS behält sich bei Verlust und Beschädigung des gelieferten Bildmaterials die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

7.2 Bei unberechtigter
••• Nutzung, Bearbeitung, Umgestaltung oder Weitergabe des Materials gleich in welcher Form an Dritte
••• Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte
••• Fertigung von Kopien digitaler Datensätze
oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Kunden sowie deren Weitergabe an Dritte hat der Kunde PICTURE PRESS von allen sich hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
PICTURE PRESS hat ferner in diesen Fällen und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlässt, Anspruch auf eine vom Kunden zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars, oder sofern keine Vereinbarung vorliegt, in Höhe des fünffachen üblichen Honorars, mindestens jedoch 500,- € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche von PICTURE PRESS bleibt davon unberührt.


8. URHEBERVERMERK, BELEGEXEMPLARE

8.1 PICTURE PRESS verlangt ausdrücklich einen Urhebernachweis (Copyright-Vermerk) gemäß § 13 Urheberrechtsgesetz und zwar so, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers, der Agentur und der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Der Kunde ist verpflichtet, folgenden Urhebervermerk auf dem Foto oder unmittelbar neben dem Foto anzubringen:
Name des Fotografen und/oder Autors, PICTURE PRESS und des von PICTURE PRESS benannten Mediums der Erstveröffentlichung, soweit dies ausdrücklich von PICTURE PRESS verlangt wird.
Ausnahmen, zum Beispiel bei der Verwendung für werbliche Zwecke, müssen schriftlich vereinbart werden.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der digitalen Erfassung den Namen des Fotografen und von PICTURE PRESS mit den Bilddaten elektronisch zu verknüpfen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder und PICTURE PRESS als Agentur jederzeit erkennbar sind.
Bei Unterlassung eines ordnungsgemäßen Vermerks nach 8.1 ist der Kunde verpflichtet, PICTURE PRESS einen Aufschlag in Höhe des vereinbarten Honorars zu zahlen und von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter im Umfang der Ziff. 4.2 freizustellen.

8.3 Der Kunde verpflichtet sich, PICTURE PRESS zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung zu schicken.


9. DIGITALE BILDVERARBEITUNG

Der Kunde hat sowohl die von ihm erstellten als auch von PICTURE PRESS übermittelten digitalen Daten unverzüglich nach Abschluss der Produktion zu löschen.


10. HONORARE

10.1 Jede Verwendung des Materials ist honorarpflichtig, auch die Verwendung als Arbeitsvorlage, wie zum Beispiel für Präsentationen, Probehefte, Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos oder die Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Foto-Composing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

10.2 Das Honorar wird vor Verwendung vereinbart.
Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Nutzung und dem vereinbarten Verwendungszweck. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer erneuten Honorarvereinbarung. Sollte keine Honorarvereinbarung getroffen sein, gilt das für die tatsächliche Verwendung übliche Honorar von PICTURE PRESS als vereinbart.

10.3 Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.


11. BEARBEITUNGSGEBÜHREN, KOSTEN, PORTO, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

11.1 Alle Materiallieferungen sind gebührenpflichtig. Die Bearbeitungsgebühr richtet sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes. Sie beträgt jedoch mindestens 30,- EURO. Kosten für Scans und Bildübertragung werden je nach Vereinbarung berechnet.

11.2 Aufwändige Recherchen werden gesondert berechnet.

11.3 Porto, Luftfrachtgebühren und Kurierkosten hat der Kunde zu tragen. Dasselbe gilt für fotografische und reprotechnische Kosten.

11.4 Alle Honorar- und Kostenrechnungen sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe spätestens innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug an PICTURE PRESS zu zahlen.


12. GELTUNGSBEREICH, TEILWIRKSAMKEIT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

12.1 Für alle Materiallieferungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PICTURE PRESS. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden - auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird - nicht anerkannt.

12.2 Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit dieser Bestimmungen im übrigen.

12.3 Erfüllungsort ist Hamburg. Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand Hamburg.

12.4 Bei Lieferungen an Kunden, die keine Kaufleute sind und die ihren Gerichtsstand im Ausland haben, ist Gerichtsstand ebenfalls Hamburg.

12.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.